Nutzung von Futterbooten

Technische Hilfsmittel zur Ausübung der Angelfischerei

 

(1) Ab sofort dürfen in unseren Gewässern ferngesteuerte technische Hilfsmittel:

  • zur Ausbringung von (Lock-) Futter – unter Beachtung der Beschränkung der Futtermasse und Vorfütterungsverbot;
  • zur Ausbringung eines Köders bzw. einer Montage zur Angelstelle;
  • zum Loten der Wassertiefe bzw. sondieren des Gewässers;

genutzt werden.

 

(2) Begriffe

I. Als technisches Hilfsmittel gelten:

  • allgemeinverkäufliche RC-Boote – Futterboote
  • Drohnen – Futterdrohnen

II. Angelplatz ist der Bereich am Ufer, von dem die Montage ausgebracht wird.

III. Angelstelle ist der Bereich im Wasser, indem die Montage abgelegt wird.

 

(3) Bei der Nutzung wird die gegenseitige Rücksichtnahme unter Angelfischern zwingend vom Vorstand eingefordert. Im Streitfall ist der Angelplatz wie folgt definiert:

  • Der Angelplatz und die Angelstelle werden mit einer Breite von 10 Meter festgelegt.
  • Die Angelstelle begrenzt sich dann bis zur Mitte eines Gewässers. Überschneidungen in Eckbereichen sind gesondert zu beachten.
  • Die Auslegung der Köder bzw. Montagen haben dann geradlinig zu erfolgen, ohne das Angelstellen Anderer durchquert werden oder das Gewässer „abgespannt“ wird.

 

(4) Verboten ist:

  1. Das Schleppen eines Köders zum Raubfischfang. Das Ablegen einer Montage an einer Angelstelle ist dagegen zulässig.
  2. Das Verbringen von Ködern oder Montagen in gesetzlich oder vom Verein vorgegebene Schutz- oder Schonbereiche.

Dies betrifft u. a. die Insel und Flachwasserzone im Erlensee und die Flachwasserzone im Ferstenborgumer See.

Im Weiteren werden Schutz- und Schonbereiche, in Verbindung mit dem Entnahmefenster, sukzessive festgelegt und auf der Internetseite als Anlage zur Gewässerordnung bekannt gegeben.

  1. Das Verbringen von Ködern oder Montagen an Stellen, von denen der Fang nicht sicher gelandet werden kann.
  2. Das Abspannen eines Gewässers und belegen von Angelplätzen, die durch andere Angelausübende Fußläufig zu erreichen sind.

 

(5) Besondere Rücksicht beim Einsatz der beschriebenen technischen Hilfsmittel ist während der gesetzlich vorgeschriebenen Brut- und Setzzeit – vom 01.04. bis 15.07. eines jeden Jahres – zu gewähren. Brutstellen von Wasservögeln und am Wasser brütenden Vogelarten sind nicht zu stören. Es ist ein Mindestabstand von 20 Metern einzuhalten.

 

(6) Voraussetzung

Der Vorstand setzt auf ein kameradschaftliches Miteinander beim Einsatz dieser Hilfsmittel im Verein. Die Nutzung ist nur Vereinsmitgliedern erlaubt, die:

  • 3 Jahre im Verein sind und
  • die Fischerprüfung nachgewiesen haben.

 

(7) Zuwiderhandlungen

Bei Zuwiderhandlungen wird der Fischereierlaubnisschein unmittelbar für min. 6 Monate eingezogen.

Im Weiteren werden die Beteiligten bei Streitigkeiten in „Mahnlisten“ geführt. Ferner ist der Vorstand berechtigt, personenbezogene Nutzungsverbote auszusprechen.

 

(8) Schlussbestimmungen

Der Vorstand kann die Nutzung von technischen Hilfsmitteln zur Ausübung der Angelfischerei bei Feststellung von Verstößen oder Missachtung der aufgeführten Regeln umgehend widerrufen.

An dieser Stelle wird explizit nochmals auf die geeigneten und unmittelbar wirksamen Maßnahmen zum Schutz der „wertvollen großen Laichfische“ und damit verbundenen Regelungen hingewiesen.

Ferienangeln 2024

Der Angelsportverein Rheiderland lädt am Samstag 29.06.2024 und am Samstag 03.08.2024 interessierte Kinder und Jugendliche zum Ferienangeln am Vereinsheim ein.

Zielgruppe: Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren, die Interesse am Angeln haben.

Veranstaltungsort: Vereinsheim Hilkenborger Straße 2 – 26826 Weener

Uhrzeit: 10.00 bis 13.00 Uhr

Startgebühr: Die Startgebühr beträgt 3,50 € – darin enthalten sind 2 Bratwürste und 2 Getränke und eine kleine Überraschung.

Für das leibliche Wohl der Begleitung wird gesorgt.

Für eine bessere Planung bitten wir um Anmeldung bis zwei Tage vor der jeweiligen Veranstaltung unter info@asv-rheiderlande.de mit dem Betreff: Ferienangeln. Bitte den Namen des Kindes angeben.

Angelgerät – Stipprute – muss mitgebracht werden (sonst bitte Anfragen).

Bei Fragen sprecht uns gerne an.
Telefon Vereinsheim (ggf. AB benutzen) 04951 – 80 39
Mail: info@asv-rheiderland.de

Euer

Orga-Team

ASV Rheiderland

 

Ausschreibung-2024

 

 

Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung

Der ASV Rheiderland e.V. bietet nach den Herbstferien einen Vorbereitungslehrgang auf die Fischerprüfung an. 
Alle Interessierten, die das 14. Lebensjahr vollendet haben sind herzlich dazu eingeladen, eine Vereinszugehörigkeit ist aber nicht erforderlich.
Ganz besonders möchten wir auch noch einmal alle Vereinsmitglieder und Jahresscheininhaber ansprechen, die in den letzten Jahren ihre Erlaubnisscheine mit der Auflage die Fischerprüfung abzulegen erhalten haben  und auffordern an diesem Kurs teilzunehmen. 
Anmeldungen zum Kurs unter www.bbornhalm-anglerausbildung.de 
 

Änderung Veranstaltungsplan 2024

Moin liebe Angelfreunde.

Anbei der vorläufige Veranstaltungsplan für 2024. Termine für das Ferienangeln oder Aktionen werden gesondert bekannt gegeben. Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass die Gewässer zu den Veranstaltungen gesperrt sind.

Das Anangeln am 01.05.24 findet dieses Jahr wieder am Ferstenborgumer See statt. Für den den 20.04.24 planen wir ein Frühjahrsangeln am Janssen Kolk.

Petri Heil und einen guten Start in die Angelsaison.

 

Verlängerung der Fischereierlaubnisscheine – Entrichtung der Mitgliedsbeiträge

Liebe Vereinsangehörige und Angelfreunde,

wir möchten daran erinnern, dass die Mitgliedsbeiträge für die laufende Saison bis zum 01. Mai ausgeglichen werden müssen.

Barzahler können ihren Fischereierlaubnisschein an den aufgeführten Terminen im Vereinsheim an der Hilkenborger Straße 2 in Weener verlängern lassen.

  • Dienstag 13.02.2024 von 17:00 bis 19:00 Uhr
  • Freitag 16.02.2024 von 17:00 bis 19:00 Uhr
  • Dienstag 20.02.2024 von 17:00 bis 19:00 Uhr
  • Samstag 24.02.2024 von 16:00 bis 18:00 Uhr
  • Dienstag 27.02.2024 von 17:00 bis 19:00 Uhr
  • Samstag 02.03.2024 von 16:00 bis 18:00 Uhr

Wer überweisen möchte, bitte den Jahresbeitrag von 50,00 € zuzüglich Briefporto von 0,85 € auf das Konto des Angelsportvereins Rheiderland überweisen. Bitte gebt dabei Eure Mitgliedsnummer an.

ASV- Rheiderland e.V.                                                                                                                                                                                            Sparkasse LeerWittmund                                                                                                                                                                                      IBAN: DE27 2855 0000 0001080456 
BIC: BRLADE21LER

Für weitere Fragen wendet Euch bitte an unseren Kassenwart:
Helmut Hinderks 04953 – 6561

Buschfelder Sieltief

Liebe Vereinsmitglieder,

wie viele von Euch sicherlich mitbekommen haben, gibt es im Industriegebiet am Buschfelder Sieltief Zuwachs und damit neue Nachbarn. Da einige wenige in der Vergangenheit leider auf lieb gewonnene Gewohnheiten scheinbar nicht verzichten konnten und selbst vor frisch eingesäten Rasenflächen nicht Halt gemacht haben, sind wir leider gezwungen Regeln aufzustellen. Es geht leider nicht anders, aber wenn Eigentumsverhältnisse missachtet werden und Unrat und sonstige menschliche Hinterlassenschaften dort liegen bleiben, wird das Ansehen des Vereins massiv geschädigt und gefährdet die Pachtverhältnisse. Wie gesagt es sind einige wenige.

Die Zuwegung zum Buschfelder Sieltief erfolgt über unseren Parkplatz (in der Kurve) an der Industriestraße. Die Privatgrundstücke und Gewerbeflächen sowie deren Parkplätze sind nicht zu betreten bzw. zu nutzen, um den Weg abzukürzen. Alle Vereinsmitglieder sind angehalten, sich daran zu halten und andere Vereinsmitglieder bzw. Gastangler darauf hinzuweisen. Unsere Fischereiaufseher sind angewiesen, bei Zuwiderhandlung die Angelerlaubnis einzuziehen.

Mit der Bitte um Beachtung und sportlichen Gruß

der Vorstand

Änderung der Gewässerordnung

Wichtige Änderungen der Gewässerordnung

Änderung der im Verein bestehenden Schonzeiten für Raubfisch.

Die Schonzeit gilt in allen Gewässern vom 01.02. bis 30.04. eines jeden Jahres.

Der Friedfischfang ist in allen geschlossenen Gewässern und in allen Fließgewässern das ganze Jahr erlaubt.

Entnahmefenster

Für Hecht Zander und den Karpfen wird ein Entnahmefenster eingeführt – sprich neben dem Mindestmaß ist auch ein Maximalmaß festgelegt, in dem Fische entnommen werden dürfen.

 MindestmaßMaximalmaß
Hecht 55cm 90cm
Zander 45cm 75cm
Karpfen 40 cm 70cm

Erklärung Entnahmefenster

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