
Kategorie: Allgemein

Verlängerung der Fischereierlaubnisscheine 2023
Zur Verlängerung der Fischereierlaubnisscheine, werden für Barzahler folgende Termine im Vereinsheim an der Hilkenborger Straße 2 in Weener angeboten:
- Samstag 11. Februar 2023 von 16.00 – 18.00 Uhr
- Dienstag 14. Februar 2023 von 17.00 – 19.00 Uhr
- Freitag 17. Februar 2023 von 17.00 – 19.00 Uhr
- Dienstag 21. Februar 2023 von 17.00 – 19.00 Uhr
- Samstag 25. Februar 2023 von 16.00 – 18.00 Uhr
- Dienstag 28. Februar 2023 von 17.00 – 19.00 Uhr
Sonntagsdienst
Liebe Vereinsmitglieder und Freunde,
ab Sonntag, den 05.02.2023 findet der Sonntagsdienst ab 10:00 Uhr im Vereinsheim wieder statt.
Wir freuen uns auf Euch.
Aktualisierung der Internetseite
Sehr geehrter Nutzer,
sehr geehrte Nutzerin,
diese Internetseite wird in kürze Überarbeitet und aktualisiert. Wir bitten um ihr Verständnis.
Buschfelder Sieltief
Liebe Vereinsmitglieder,
wie viele von Euch sicherlich mitbekommen haben, gibt es im Industriegebiet am Buschfelder Sieltief Zuwachs und damit neue Nachbarn. Da einige wenige in der Vergangenheit leider auf lieb gewonnene Gewohnheiten scheinbar nicht verzichten konnten und selbst vor frisch eingesäten Rasenflächen nicht Halt gemacht haben, sind wir leider gezwungen Regeln aufzustellen. Es geht leider nicht anders, aber wenn Eigentumsverhältnisse missachtet werden und Unrat und sonstige menschliche Hinterlassenschaften dort liegen bleiben, wird das Ansehen des Vereins massiv geschädigt und gefährdet die Pachtverhältnisse. Wie gesagt es sind einige wenige.
Die Zuwegung zum Buschfelder Sieltief erfolgt über unseren Parkplatz (in der Kurve) an der Industriestraße. Die Privatgrundstücke und Gewerbeflächen sowie deren Parkplätze sind nicht zu betreten bzw. zu nutzen, um den Weg abzukürzen. Alle Vereinsmitglieder sind angehalten, sich daran zu halten und andere Vereinsmitglieder bzw. Gastangler darauf hinzuweisen. Unsere Fischereiaufseher sind angewiesen, bei Zuwiderhandlung die Angelerlaubnis einzuziehen.
Mit der Bitte um Beachtung und sportlichen Gruß
der Vorstand
Änderung der Gewässerordnung
Wichtige Änderungen der Gewässerordnung
Änderung der im Verein bestehenden Schonzeiten für Raubfisch.
Die Schonzeit gilt in allen Gewässern vom 01.02. bis 30.04. eines jeden Jahres.
Der Friedfischfang ist in allen geschlossenen Gewässern und in allen Fließgewässern das ganze Jahr erlaubt.
Entnahmefenster
Für Hecht Zander und den Karpfen wird ein Entnahmefenster eingeführt – sprich neben dem Mindestmaß ist auch ein Maximalmaß festgelegt, in dem Fische entnommen werden dürfen.
Mindestmaß | Maximalmaß | |
Hecht | 55cm | 90cm |
Zander | 45cm | 75cm |
Karpfen | 40 cm | 70cm |
Gastkarten
Der Tammenkolk ist für Gastangler gesperrt.
Gastkarten können auch Online bei ,,hejfish,, erworben werden.
Hinweis
Befischungsordnung für Gastangler ab 2018
Die Gastkarten werden nur an Personen ausgegeben, die eine gültige Fischerprüfung nachweisen können.