Gewässerordnung

Die neue Gewässerordnung vom 18.01.2018  Hier

Kurzfassung aus der Gewässerordnung

  • Jeder Angler hat seinen Fangplatz sauber zu halten. Vorgefundener Unrat ist einzusammeln  und zu entsorgen, wenn hier geangelt werden möchte. „Vorgefundener Unrat“ wird auch als Schutzbehauptung nicht annerkannt.

Setzkescher sind nicht erlaubt!!!


  • Den Kontrollorganen sind die Fischereipapiere, die Behältnisse für gefangene Fische mit deren Inhalt, sowie die benutzten Geräte zum Fischfang vorzuzeigen.
  • Beim Betreten und Begehen der Ufer ist größte Sorgfalt angesagt, um Schäden zu vermeiden.
  • Das Campen und Zelten ist an allen Gewässern nicht gestattet. Wer schlafen möchte, soll das zuhause tun. „Bivvis“ sind erlaubt.
  • Keine offenen Feuerstellen an den Gewässern.
  • Zugelassene Fanggeräte: 3 Ruten mit je einem Haken.
  • Keine Benutzung von Aalleinen, Aalkörben, Reusen und Zug- und Stellnetzen.
  • Angeln nur vom Ufer aus.
    Motorgetriebene Kleinfahrzeuge zum Ausbringen der Köder nicht gestattet dazu zählen auch Bait Boats oder ähnliches (Schlauchboot).
  • Zwillings- und Drillingshaken dürfen zum Friedfischfang nicht verwendet werden.
  • Fangbeschränkungen für Hechte, Karpfen und Zander auf kalendertäglich je 2 Stück

Mindestmaße

Fisch Mindesmaß Maximalmaß
Aal 45cm —————
Hecht 55cm 90cm
Karpfen 40cm 70cm
Schleie 25cm —————
Zander 45cm 75cm

Mit Erteilung einer Fischerei-Erlaubnis erkennt der Anglergast vorstehende Regelungen an.