Buschfelder Sieltief

Liebe Vereinsmitglieder,

wie viele von Euch sicherlich mitbekommen haben, gibt es im Industriegebiet am Buschfelder Sieltief Zuwachs und damit neue Nachbarn. Da einige wenige in der Vergangenheit leider auf lieb gewonnene Gewohnheiten scheinbar nicht verzichten konnten und selbst vor frisch eingesäten Rasenflächen nicht Halt gemacht haben, sind wir leider gezwungen Regeln aufzustellen. Es geht leider nicht anders, aber wenn Eigentumsverhältnisse missachtet werden und Unrat und sonstige menschliche Hinterlassenschaften dort liegen bleiben, wird das Ansehen des Vereins massiv geschädigt und gefährdet die Pachtverhältnisse. Wie gesagt es sind einige wenige.

Die Zuwegung zum Buschfelder Sieltief erfolgt über unseren Parkplatz (in der Kurve) an der Industriestraße. Die Privatgrundstücke und Gewerbeflächen sowie deren Parkplätze sind nicht zu betreten bzw. zu nutzen, um den Weg abzukürzen. Alle Vereinsmitglieder sind angehalten, sich daran zu halten und andere Vereinsmitglieder bzw. Gastangler darauf hinzuweisen. Unsere Fischereiaufseher sind angewiesen, bei Zuwiderhandlung die Angelerlaubnis einzuziehen.

Mit der Bitte um Beachtung und sportlichen Gruß

der Vorstand

Änderung der Gewässerordnung

Wichtige Änderungen der Gewässerordnung

Änderung der im Verein bestehenden Schonzeiten für Raubfisch.

Die Schonzeit gilt in allen Gewässern vom 01.02. bis 30.04. eines jeden Jahres.

Der Friedfischfang ist in allen geschlossenen Gewässern und in allen Fließgewässern das ganze Jahr erlaubt.

Entnahmefenster

Für Hecht Zander und den Karpfen wird ein Entnahmefenster eingeführt – sprich neben dem Mindestmaß ist auch ein Maximalmaß festgelegt, in dem Fische entnommen werden dürfen.

 MindestmaßMaximalmaß
Hecht 55cm 90cm
Zander 45cm 75cm
Karpfen 40 cm 70cm

Erklärung Entnahmefenster

Feerstenborgumer Kolk

Sehr Wichtig

Der Feerstenborgumer Kolk ist nur von der Deichseite (PARKPLATZ) zu erreichen.

Nicht wie einige meinen von der Weeneraner-Seite über landwirtschaftliche Flächen.

Bei Zuwiderhandlung wird für mindestens 3 Monate der Angelschein eingezogen.