Änderung der Gewässerordnung
Wichtige Änderungen der Gewässerordnung
Änderung der im Verein bestehenden Schonzeiten für Raubfisch. Die Schonzeit ist in allen Gewässern vom 01.02. bis 30.04. eines jeden Jahres.
Der Friedfischfang ist in allen geschlossenen Gewässern und in allen Fließgewässern das ganze Jahr erlaubt.
Entnamefenster für den Hecht Zander und den Karpfen .
Das sieht dann so aus
Mindestmaß | Maximalmaß | |
Hecht | 55cm | 90cm |
Zander | 45cm | 75cm |
Karpfen | 40 cm | 70cm |
Es dürfen nur Fische zwischen den Maßen entnommen werden.
Der Tammenkolk ist für Gastangler gesperrt.
Gastkarten können auch Online bei ,,hejfish,, erworben werden.
