Änderung der Gewässerordnung
Wichtige Änderungen der Gewässerordnung
Änderung der im Verein bestehenden Schonzeiten für Raubfisch.
Die Schonzeit gilt in allen Gewässern vom 01.02. bis 30.04. eines jeden Jahres.
Der Friedfischfang ist in allen geschlossenen Gewässern und in allen Fließgewässern das ganze Jahr erlaubt.
Entnahmefenster
Für Hecht Zander und den Karpfen wird ein Entnahmefenster eingeführt – sprich neben dem Mindestmaß ist auch ein Maximalmaß festgelegt, in dem Fische entnommen werden dürfen.
Mindestmaß | Maximalmaß | |
Hecht | 55cm | 90cm |
Zander | 45cm | 75cm |
Karpfen | 40 cm | 70cm |