Änderung der Gewässerordnung

Wichtige Änderungen der Gewässerordnung

Änderung der im Verein bestehenden Schonzeiten für Raubfisch.

Die Schonzeit gilt in allen Gewässern vom 01.02. bis 30.04. eines jeden Jahres.

Der Friedfischfang ist in allen geschlossenen Gewässern und in allen Fließgewässern das ganze Jahr erlaubt.

Entnahmefenster

Für Hecht Zander und den Karpfen wird ein Entnahmefenster eingeführt – sprich neben dem Mindestmaß ist auch ein Maximalmaß festgelegt, in dem Fische entnommen werden dürfen.

 MindestmaßMaximalmaß
Hecht 55cm 90cm
Zander 45cm 75cm
Karpfen 40 cm 70cm

Erklärung Entnahmefenster