Verlegung Anangeln
Das Anangeln am 01.05.2025 wird aus organisatorischen Gründen an den Ferstenborgumer See verlegt!
Wir bitten um Berücksichtigung.
Angelsportverein Rheiderland e.V.
Das Anangeln am 01.05.2025 wird aus organisatorischen Gründen an den Ferstenborgumer See verlegt!
Wir bitten um Berücksichtigung.
Liebe Angelbegeisterte,
dass Anangeln am 01.05.2025 wird aus organisatorischen Gründen an den Ferstenborgumer See verlegt. Wir bitten um Berücksichtigung.
Beste Grüße und Petri Heil
der Vorstand
Technische Hilfsmittel zur Ausübung der Angelfischerei
(1) Ab sofort dürfen in unseren Gewässern ferngesteuerte technische Hilfsmittel:
genutzt werden.
(2) Begriffe
I. Als technisches Hilfsmittel gelten:
II. Angelplatz ist der Bereich am Ufer, von dem die Montage ausgebracht wird.
III. Angelstelle ist der Bereich im Wasser, indem die Montage abgelegt wird.
(3) Bei der Nutzung wird die gegenseitige Rücksichtnahme unter Angelfischern zwingend vom Vorstand eingefordert. Im Streitfall ist der Angelplatz wie folgt definiert:
(4) Verboten ist:
Dies betrifft u. a. die Insel und Flachwasserzone im Erlensee und die Flachwasserzone im Ferstenborgumer See.
Im Weiteren werden Schutz- und Schonbereiche, in Verbindung mit dem Entnahmefenster, sukzessive festgelegt und auf der Internetseite als Anlage zur Gewässerordnung bekannt gegeben.
(5) Besondere Rücksicht beim Einsatz der beschriebenen technischen Hilfsmittel ist während der gesetzlich vorgeschriebenen Brut- und Setzzeit – vom 01.04. bis 15.07. eines jeden Jahres – zu gewähren. Brutstellen von Wasservögeln und am Wasser brütenden Vogelarten sind nicht zu stören. Es ist ein Mindestabstand von 20 Metern einzuhalten.
(6) Voraussetzung
Der Vorstand setzt auf ein kameradschaftliches Miteinander beim Einsatz dieser Hilfsmittel im Verein. Die Nutzung ist nur Vereinsmitgliedern erlaubt, die:
(7) Zuwiderhandlungen
Bei Zuwiderhandlungen wird der Fischereierlaubnisschein unmittelbar für min. 6 Monate eingezogen.
Im Weiteren werden die Beteiligten bei Streitigkeiten in „Mahnlisten“ geführt. Ferner ist der Vorstand berechtigt, personenbezogene Nutzungsverbote auszusprechen.
(8) Schlussbestimmungen
Der Vorstand kann die Nutzung von technischen Hilfsmitteln zur Ausübung der Angelfischerei bei Feststellung von Verstößen oder Missachtung der aufgeführten Regeln umgehend widerrufen.
An dieser Stelle wird explizit nochmals auf die geeigneten und unmittelbar wirksamen Maßnahmen zum Schutz der „wertvollen großen Laichfische“ und damit verbundenen Regelungen hingewiesen.
Liebe Vereinsmitglieder und Freunde,
der Sonntagsdienst wird ab April 2024 nur noch jeweils am ersten Sonntag im Monat ausgerichtet.
Wir freuen uns auf Euch.
Liebe Vereinsangehörige und Angelfreunde,
wir möchten daran erinnern, dass die Mitgliedsbeiträge für die laufende Saison bis zum 01. Mai ausgeglichen werden müssen.
Barzahler können ihren Fischereierlaubnisschein an den aufgeführten Terminen im Vereinsheim an der Hilkenborger Straße 2 in Weener verlängern lassen.
Wer überweisen möchte, bitte den Jahresbeitrag von 50,00 € zuzüglich Briefporto von 0,85 € auf das Konto des Angelsportvereins Rheiderland überweisen. Bitte gebt dabei Eure Mitgliedsnummer an.
ASV- Rheiderland e.V. Sparkasse LeerWittmund IBAN: DE27 2855 0000 0001080456
BIC: BRLADE21LER
Für weitere Fragen wendet Euch bitte an unseren Kassenwart:
Helmut Hinderks 04953 – 6561
Liebe Vereinsmitglieder,
wie viele von Euch sicherlich mitbekommen haben, gibt es im Industriegebiet am Buschfelder Sieltief Zuwachs und damit neue Nachbarn. Da einige wenige in der Vergangenheit leider auf lieb gewonnene Gewohnheiten scheinbar nicht verzichten konnten und selbst vor frisch eingesäten Rasenflächen nicht Halt gemacht haben, sind wir leider gezwungen Regeln aufzustellen. Es geht leider nicht anders, aber wenn Eigentumsverhältnisse missachtet werden und Unrat und sonstige menschliche Hinterlassenschaften dort liegen bleiben, wird das Ansehen des Vereins massiv geschädigt und gefährdet die Pachtverhältnisse. Wie gesagt es sind einige wenige.
Die Zuwegung zum Buschfelder Sieltief erfolgt über unseren Parkplatz (in der Kurve) an der Industriestraße. Die Privatgrundstücke und Gewerbeflächen sowie deren Parkplätze sind nicht zu betreten bzw. zu nutzen, um den Weg abzukürzen. Alle Vereinsmitglieder sind angehalten, sich daran zu halten und andere Vereinsmitglieder bzw. Gastangler darauf hinzuweisen. Unsere Fischereiaufseher sind angewiesen, bei Zuwiderhandlung die Angelerlaubnis einzuziehen.
Mit der Bitte um Beachtung und sportlichen Gruß
der Vorstand
Wichtige Änderungen der Gewässerordnung
Änderung der im Verein bestehenden Schonzeiten für Raubfisch.
Die Schonzeit gilt in allen Gewässern vom 01.02. bis 30.04. eines jeden Jahres.
Der Friedfischfang ist in allen geschlossenen Gewässern und in allen Fließgewässern das ganze Jahr erlaubt.
Entnahmefenster
Für Hecht Zander und den Karpfen wird ein Entnahmefenster eingeführt – sprich neben dem Mindestmaß ist auch ein Maximalmaß festgelegt, in dem Fische entnommen werden dürfen.
Mindestmaß | Maximalmaß | |
Hecht | 55cm | 90cm |
Zander | 45cm | 75cm |
Karpfen | 40 cm | 70cm |
Der Tammenkolk ist für Gastangler gesperrt.
Gastkarten können auch Online bei ,,hejfish,, erworben werden.
Befischungsordnung für Gastangler ab 2018
Die Gastkarten werden nur an Personen ausgegeben, die eine gültige Fischerprüfung nachweisen können.