Autor: Schriftführer Medienwart
Änderungen im Veranstaltungsplan!
Liebe Vereinsangehörige und Angelfreunde,
es gibt Änderungen im Veranstaltungsplan.
- Das Abangeln findet wie gewohnt am Samstag dem 12.10.24 am Großsoltborger Tief – Treffpunkt Schöpfwerk St. Georgiwold – statt.
- Der Erlenssee wird vom 24.10.2024 bis zum 27.10.24 für eine Veranstaltung gesperrt. Bitte beachtet diesen Termin.
Beste Grüße und Petri Heil
der Vorstand
Nutzung von Futterbooten
Technische Hilfsmittel zur Ausübung der Angelfischerei
(1) Ab sofort dürfen in unseren Gewässern ferngesteuerte technische Hilfsmittel:
- zur Ausbringung von (Lock-) Futter – unter Beachtung der Beschränkung der Futtermasse und Vorfütterungsverbot;
- zur Ausbringung eines Köders bzw. einer Montage zur Angelstelle;
- zum Loten der Wassertiefe bzw. sondieren des Gewässers;
genutzt werden.
(2) Begriffe
I. Als technisches Hilfsmittel gelten:
- allgemeinverkäufliche RC-Boote – Futterboote
- Drohnen – Futterdrohnen
II. Angelplatz ist der Bereich am Ufer, von dem die Montage ausgebracht wird.
III. Angelstelle ist der Bereich im Wasser, indem die Montage abgelegt wird.
(3) Bei der Nutzung wird die gegenseitige Rücksichtnahme unter Angelfischern zwingend vom Vorstand eingefordert. Im Streitfall ist der Angelplatz wie folgt definiert:
- Der Angelplatz und die Angelstelle werden mit einer Breite von 10 Meter festgelegt.
- Die Angelstelle begrenzt sich dann bis zur Mitte eines Gewässers. Überschneidungen in Eckbereichen sind gesondert zu beachten.
- Die Auslegung der Köder bzw. Montagen haben dann geradlinig zu erfolgen, ohne das Angelstellen Anderer durchquert werden oder das Gewässer „abgespannt“ wird.
(4) Verboten ist:
- Das Schleppen eines Köders zum Raubfischfang. Das Ablegen einer Montage an einer Angelstelle ist dagegen zulässig.
- Das Verbringen von Ködern oder Montagen in gesetzlich oder vom Verein vorgegebene Schutz- oder Schonbereiche.
Dies betrifft u. a. die Insel und Flachwasserzone im Erlensee und die Flachwasserzone im Ferstenborgumer See.
Im Weiteren werden Schutz- und Schonbereiche, in Verbindung mit dem Entnahmefenster, sukzessive festgelegt und auf der Internetseite als Anlage zur Gewässerordnung bekannt gegeben.
- Das Verbringen von Ködern oder Montagen an Stellen, von denen der Fang nicht sicher gelandet werden kann.
- Das Abspannen eines Gewässers und belegen von Angelplätzen, die durch andere Angelausübende Fußläufig zu erreichen sind.
(5) Besondere Rücksicht beim Einsatz der beschriebenen technischen Hilfsmittel ist während der gesetzlich vorgeschriebenen Brut- und Setzzeit – vom 01.04. bis 15.07. eines jeden Jahres – zu gewähren. Brutstellen von Wasservögeln und am Wasser brütenden Vogelarten sind nicht zu stören. Es ist ein Mindestabstand von 20 Metern einzuhalten.
(6) Voraussetzung
Der Vorstand setzt auf ein kameradschaftliches Miteinander beim Einsatz dieser Hilfsmittel im Verein. Die Nutzung ist nur Vereinsmitgliedern erlaubt, die:
- 3 Jahre im Verein sind und
- die Fischerprüfung nachgewiesen haben.
(7) Zuwiderhandlungen
Bei Zuwiderhandlungen wird der Fischereierlaubnisschein unmittelbar für min. 6 Monate eingezogen.
Im Weiteren werden die Beteiligten bei Streitigkeiten in „Mahnlisten“ geführt. Ferner ist der Vorstand berechtigt, personenbezogene Nutzungsverbote auszusprechen.
(8) Schlussbestimmungen
Der Vorstand kann die Nutzung von technischen Hilfsmitteln zur Ausübung der Angelfischerei bei Feststellung von Verstößen oder Missachtung der aufgeführten Regeln umgehend widerrufen.
An dieser Stelle wird explizit nochmals auf die geeigneten und unmittelbar wirksamen Maßnahmen zum Schutz der „wertvollen großen Laichfische“ und damit verbundenen Regelungen hingewiesen.
Änderung Veranstaltungsplan 2024
Moin liebe Angelfreunde.
Anbei der vorläufige Veranstaltungsplan für 2024. Termine für das Ferienangeln oder Aktionen werden gesondert bekannt gegeben. Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass die Gewässer zu den Veranstaltungen gesperrt sind.
Das Anangeln am 01.05.24 findet dieses Jahr wieder am Ferstenborgumer See statt. Für den den 20.04.24 planen wir ein Frühjahrsangeln am Janssen Kolk.
Petri Heil und einen guten Start in die Angelsaison.
Buschfelder Sieltief
Liebe Vereinsmitglieder,
wie viele von Euch sicherlich mitbekommen haben, gibt es im Industriegebiet am Buschfelder Sieltief Zuwachs und damit neue Nachbarn. Da einige wenige in der Vergangenheit leider auf lieb gewonnene Gewohnheiten scheinbar nicht verzichten konnten und selbst vor frisch eingesäten Rasenflächen nicht Halt gemacht haben, sind wir leider gezwungen Regeln aufzustellen. Es geht leider nicht anders, aber wenn Eigentumsverhältnisse missachtet werden und Unrat und sonstige menschliche Hinterlassenschaften dort liegen bleiben, wird das Ansehen des Vereins massiv geschädigt und gefährdet die Pachtverhältnisse. Wie gesagt es sind einige wenige.
Die Zuwegung zum Buschfelder Sieltief erfolgt über unseren Parkplatz (in der Kurve) an der Industriestraße. Die Privatgrundstücke und Gewerbeflächen sowie deren Parkplätze sind nicht zu betreten bzw. zu nutzen, um den Weg abzukürzen. Alle Vereinsmitglieder sind angehalten, sich daran zu halten und andere Vereinsmitglieder bzw. Gastangler darauf hinzuweisen. Unsere Fischereiaufseher sind angewiesen, bei Zuwiderhandlung die Angelerlaubnis einzuziehen.
Mit der Bitte um Beachtung und sportlichen Gruß
der Vorstand
Änderung der Gewässerordnung
Wichtige Änderungen der Gewässerordnung
Änderung der im Verein bestehenden Schonzeiten für Raubfisch.
Die Schonzeit gilt in allen Gewässern vom 01.02. bis 30.04. eines jeden Jahres.
Der Friedfischfang ist in allen geschlossenen Gewässern und in allen Fließgewässern das ganze Jahr erlaubt.
Entnahmefenster
Für Hecht Zander und den Karpfen wird ein Entnahmefenster eingeführt – sprich neben dem Mindestmaß ist auch ein Maximalmaß festgelegt, in dem Fische entnommen werden dürfen.
Mindestmaß | Maximalmaß | |
Hecht | 55cm | 90cm |
Zander | 45cm | 75cm |
Karpfen | 40 cm | 70cm |
Gastkarten
Der Tammenkolk ist für Gastangler gesperrt.
Gastkarten können auch Online bei ,,hejfish,, erworben werden.
Hinweis
Befischungsordnung für Gastangler ab 2018
Die Gastkarten werden nur an Personen ausgegeben, die eine gültige Fischerprüfung nachweisen können.